Wenn man sein Auto als Privatperson verkauft, ist man in der Regel nicht dazu verpflichtet, Mehrwertsteuer zu berechnen oder abzuführen, da dies als nicht gewerblicher Handel gilt. Anders sieht es jedoch aus, wenn man ein Fahrzeug als gewerblicher Händler oder Unternehmer verkauft, in diesem Fall muss Mehrwertsteuer berechnet und an den Staat abgeführt werden.